Neue Regelungen für das Training
DruckversionPDF-VersionUpdate zum 7. Juni 2021 / Online-Info-Veranstaltung am 9. Juni
04.06.2021 | 14:44 Uhr
Unsere gemeinsamen Bemühungen hatten Erfolg! Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen beschlossen. Neben unseren vielen öffentlichen und nicht-öffentlichen Schreiben, Telefonaten und Appellen waren es insbesondere unsere Amateurvereine, die mit ihrem Engagement bei der Landesregierung Gehör gefunden haben.
Die wichtigsten neuen Regelungen für den Fußball, gültig ab dem 7. Juni 2021:
Update am 7. Juni: Testungen in der Schule und Kabinennutzung
Änderungen bei der Testpflicht: Die Testpflicht gilt bei Inzidenzen über 35 für alle Spielerinnen und Spieler ab 6 Jahren. Schülerinnen und Schüler können jedoch auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist (§ 21 Absatz 8 CoronaVO). Somit sollten die zwei Tests pro Woche in der Schule ausreichend für die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der gesamten Woche sein.
Die neue CoronaVO Schule sieht vor, dass Schulen auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis einer in ihrer Organisationshoheit durchgeführten Testung unter Angabe des Testdatums und der Uhrzeit ausstellen müssen (§ 21 Absatz 2 CoronaVO). Auch zur Durchführung der Testungen in der eigenen Organisationseinheit sind die Schulen verpflichtet. Allen Schüler*innen bzw. deren Eltern empfehlen wir daher, diesen Rechtsanspruch gegenüber den Schulen auch geltend zu machen.
Inzidenz 5 Tage stabil unter 35: Wegfall der Testpflicht für Training und Spiele. Das Training ist ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Spiele sind mit bis zu 750 Zuschauern möglich.
Öffnungsschritte bei fallenden Inzidenzen, aber noch über 35:
Öffnungschritt 1: Training und Spiele sind im Freien mit bis zu 20 Teilnehmenden (+ Trainer:innen) und mit bis zu 100 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht. Das Training darf auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden. So ist beispielsweise ein Waldlauf möglich.
Öffnungsschritt 2: Training und Spiele sind im Freien ohne Teilnehmendenbegrenzung mit bis zu 250 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht.
Öffnungsschritt 3 oder Inzidenz stabil unter 50: Training und Spiele sind ohne Teilnehmendenbegrenzung im Freien mit bis zu 500 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht.
Alle Lockerungen und Verschärfungen müssen vom zuständigen Landkreis festgestellt und bekanntgegeben werden. Informieren Sie sich deshalb bitte unbedingt über die Website ihres Landkreises, was aktuell in ihrem Landkreis zulässig ist. Dort sehen sie auch, in welchem Öffnungsschritt sich ihr Kreis befindet.
Weiterhin gilt:
Geimpfte und Genesene zählen nicht zu der Gesamtpersonenzahl dazu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest. Personen gelten 14 Tage nach der für den vollständigen Schutz notwendigen Impfung (meistens 2. Impfung) als geimpft. Genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.
Zusätzlich zu professionellen Schnelltests können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests genutzt werden. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von einer geeigneten Person überwacht und bestätigt werden: Die geeignete Person muss “zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.”
Eine Vorlage für eine Bestätigung finden Sie am Ende der Meldung zum Download.
Örtliche Behörden entscheiden über die Kabinennutzung
Was die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen betrifft, so ist diese laut CoronaVO Sport gestattet, solange die Sportausübung in geschlossen Räumen erlaubt ist (§ 2 Absatz 4 CoronaVO Sport). Dies ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 11 CoronaVO ab der Öffnungsstufe 2 der Fall. Abseits des Sportbetriebs besteht grundsätzlich die Pflicht, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit einzuhalten. In geschlossenen Räumen besteht zudem die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass die lokalen Behörden dennoch an der Schließung festhalten können und bitten Sie deshalb darum, sich vor der Öffnung mit diesen in Verbindung zu setzen.
Dies sind zunächst die wichtigsten Informationen. Alle weiteren Fragen versuchen wir in der kommenden Woche zu klären. Für unsere Vereine bieten wir am Mittwoch (9. Juni) um 18 Uhr eine Online-Info-Veranstaltung an. Die Einwahl erfolgt über diesen Link: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_Mzc5ZmIyMDMtYWMwNC00MTAwLWI3YTYtZmQxYzQyMjQwYTNm%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2280fab529-91da-4991-a55b-b8195f9a5bfa%22%2c%22Oid%22%3a%2289a5a759-c1cd-4476-9ebd-fc8d00aa0588%22%2c%22IsBroadcastMeeting%22%3atrue%7d&btype=a&role=a
Wir empfehlen, für die Teilnahme die kostenfreie App bzw. Software „Microsoft Teams“ zu installieren.
Ihr Verein hat noch Fragen? Dann können diese gerne hier gestellt vorab werden: https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=KbX6gNqRkUmlW7gZX5pb-jGSH4tLxBtDl5K3KTyCDINUMlFWWEhRQjhKQU44ODVZUVBYR1dZVTVDRS4u
Wir werden versuchen, die Fragen in der Online-Veranstaltung und/oder den FAQs zu beantworten.
Ob und ab wann Freundschaftsspiele angesetzt werden können, entscheidet sich in der kommenden Woche.
Die wichtigsten neuen Regelungen für den Fußball, gültig ab dem 7. Juni 2021:
Update am 7. Juni: Testungen in der Schule und Kabinennutzung
Änderungen bei der Testpflicht: Die Testpflicht gilt bei Inzidenzen über 35 für alle Spielerinnen und Spieler ab 6 Jahren. Schülerinnen und Schüler können jedoch auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist (§ 21 Absatz 8 CoronaVO). Somit sollten die zwei Tests pro Woche in der Schule ausreichend für die Teilnahme am Trainingsbetrieb in der gesamten Woche sein.
Die neue CoronaVO Schule sieht vor, dass Schulen auf Verlangen eine Bescheinigung über das negative Testergebnis einer in ihrer Organisationshoheit durchgeführten Testung unter Angabe des Testdatums und der Uhrzeit ausstellen müssen (§ 21 Absatz 2 CoronaVO). Auch zur Durchführung der Testungen in der eigenen Organisationseinheit sind die Schulen verpflichtet. Allen Schüler*innen bzw. deren Eltern empfehlen wir daher, diesen Rechtsanspruch gegenüber den Schulen auch geltend zu machen.
Inzidenz 5 Tage stabil unter 35: Wegfall der Testpflicht für Training und Spiele. Das Training ist ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich. Spiele sind mit bis zu 750 Zuschauern möglich.
Öffnungsschritte bei fallenden Inzidenzen, aber noch über 35:
Öffnungschritt 1: Training und Spiele sind im Freien mit bis zu 20 Teilnehmenden (+ Trainer:innen) und mit bis zu 100 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht. Das Training darf auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien mit Gruppen von bis zu 20 Personen stattfinden. So ist beispielsweise ein Waldlauf möglich.
Öffnungsschritt 2: Training und Spiele sind im Freien ohne Teilnehmendenbegrenzung mit bis zu 250 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht.
Öffnungsschritt 3 oder Inzidenz stabil unter 50: Training und Spiele sind ohne Teilnehmendenbegrenzung im Freien mit bis zu 500 Zuschauer:innen zugelassen. Alle Teilnehmenden ab 6 Jahren unterliegen der Testpflicht.
Alle Lockerungen und Verschärfungen müssen vom zuständigen Landkreis festgestellt und bekanntgegeben werden. Informieren Sie sich deshalb bitte unbedingt über die Website ihres Landkreises, was aktuell in ihrem Landkreis zulässig ist. Dort sehen sie auch, in welchem Öffnungsschritt sich ihr Kreis befindet.
Weiterhin gilt:
Geimpfte und Genesene zählen nicht zu der Gesamtpersonenzahl dazu und benötigen keinen negativen Corona-Schnelltest. Personen gelten 14 Tage nach der für den vollständigen Schutz notwendigen Impfung (meistens 2. Impfung) als geimpft. Genesen gelten Personen mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist.
Zusätzlich zu professionellen Schnelltests können auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests genutzt werden. Dabei muss die Anwendung dieses Tests von einer geeigneten Person überwacht und bestätigt werden: Die geeignete Person muss “zuverlässig und in der Lage sein, die Gebrauchsanweisung des verwendeten Tests zu lesen und zu verstehen, die Testung zu überwachen, dabei die geltenden AHA-Regeln einzuhalten, das Testergebnis ordnungsgemäß abzulesen sowie die Bescheinigung korrekt und unter Angabe aller erforderlichen Angaben und unter Wahrung des Datenschutzes auszustellen.”
Eine Vorlage für eine Bestätigung finden Sie am Ende der Meldung zum Download.
Örtliche Behörden entscheiden über die Kabinennutzung
Was die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen betrifft, so ist diese laut CoronaVO Sport gestattet, solange die Sportausübung in geschlossen Räumen erlaubt ist (§ 2 Absatz 4 CoronaVO Sport). Dies ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 11 CoronaVO ab der Öffnungsstufe 2 der Fall. Abseits des Sportbetriebs besteht grundsätzlich die Pflicht, den Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit einzuhalten. In geschlossenen Räumen besteht zudem die Pflicht eine medizinische Maske zu tragen. Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass die lokalen Behörden dennoch an der Schließung festhalten können und bitten Sie deshalb darum, sich vor der Öffnung mit diesen in Verbindung zu setzen.
Dies sind zunächst die wichtigsten Informationen. Alle weiteren Fragen versuchen wir in der kommenden Woche zu klären. Für unsere Vereine bieten wir am Mittwoch (9. Juni) um 18 Uhr eine Online-Info-Veranstaltung an. Die Einwahl erfolgt über diesen Link: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_Mzc5ZmIyMDMtYWMwNC00MTAwLWI3YTYtZmQxYzQyMjQwYTNm%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2280fab529-91da-4991-a55b-b8195f9a5bfa%22%2c%22Oid%22%3a%2289a5a759-c1cd-4476-9ebd-fc8d00aa0588%22%2c%22IsBroadcastMeeting%22%3atrue%7d&btype=a&role=a
Wir empfehlen, für die Teilnahme die kostenfreie App bzw. Software „Microsoft Teams“ zu installieren.
Ihr Verein hat noch Fragen? Dann können diese gerne hier gestellt vorab werden: https://forms.office.com/Pages/ResponsePage.aspx?id=KbX6gNqRkUmlW7gZX5pb-jGSH4tLxBtDl5K3KTyCDINUMlFWWEhRQjhKQU44ODVZUVBYR1dZVTVDRS4u
Wir werden versuchen, die Fragen in der Online-Veranstaltung und/oder den FAQs zu beantworten.
Ob und ab wann Freundschaftsspiele angesetzt werden können, entscheidet sich in der kommenden Woche.
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